Rußpartikelfilter
Aufgrund gesundheitsschädlicher Rußpartikel und hoher Feinstaubbelastung in unseren Städten, hat der Bundesrat im Dezember 2005 einer Verordnung zugestimmt, die die Nachrüstung von Partikelfiltern (DPF) bei Gebrauchtfahrzeugen ermöglicht.
Autofahrer, die bereits heute Ihr Fahrzeug mit einem Partikelfilter nachrüsten, setzen auf eine Technologie, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. dmit ist eine zukünftige steuerliche Förderung und eine Besserstellung bei der Kennzeichnung Ihres PKW durch die neuen Plaketten (ROT,GELB,GRÜN) möglich.
Je nach Feinstaubbelastung (CO2-Wert) dürfen Fahrzeuge spätestens ab dem 1.1.2008, die die CO2 Grenzen nicht erreichen, die Umweltzonen nicht mehr befahren!
Bei weiteren Fragen zur Rußpartikel Nachrüstung steht Ihnen Herr Kaspar gern zur Verfügung:
ad Auto Dienst am Wolfsbankring
Tel.: 0201/3839150
Fax: 0201/3839133